Das Landgericht München hat den Antrag von Ottomar Rodolphe Vlad Dracul zurückgewiesen, einem Weinvertrieb die Werbung für die Weinmarke «Dracula» zu verbieten. Der Verbraucher verbinde mit dem Namen «Dracula» die Romanfigur von Bram Stoker und nicht den Namen des Klägers, begründete das Gericht sein Urteil am Dienstag. Der Kläger meinte, Dracul entstamme dem Geschlecht von Kretzulesco. Ein Urahn derselben soll Vorbild für Stokers Romanfigur Dracula gewesen sein. Der Kläger hatte vor Gericht argumentiert, er sei alleiniger Träger des Namens Dracula. Die im Internet werbende Firma machte dagegen geltend, dass sie die Vertriebsrechte für Weine und Schaumweine der Marke «Dracula» besitze.
Dienstag
10.07.2001