Der Generalstaatsanwalt von Neuenburg verzichtet auf einen Rekurs gegen das Urteil im Falle Ludovic Rocchi. Der Staatsanwalt hatte im Zusammenhang mit der Berichterstattung des «Le Matin»-Journalisten über Plagiate an der Universität Neuenburg eine Hausdruchsuchung beim Journalisten Rocchi angeordnet. Die Neuenburger Justiz hatte dieses Vorgehen nachträglich als illegal beurteilt.
«Das ist eine gute Nachricht für die Presse», so Grégoire Nappey, der Chefredaktor von «Le Matin». Die Zeitung führe ihre Recherchen innerhalb der geltenden Regeln durch und es gebe keinen Grund, dass sich die Justiz dabei in den Weg stelle. Tamedia zeigte sich über den Entscheid des Staatsanwaltes zufrieden.