Als « offensichtlich unbegründet» hat der Schweizer Presserat laut der am Freitag veröffentlichten Stellungnahme eine Beschwerde wegen eines unvorteilhaften Bildes von Bundesrätin Ruth Metzler gegen die «Weltwoche» zurückgewiesen. Zwar sei dem Beschwerdeführer zuzugestehen, «dass Bundesrätin Metzler im beanstandeten Porträt nicht in vorteilhaftester Weise gezeigt wird, weil insbesondere das linke Auge zugekniffen ist und der Blickwinkel von unten herauf die gewohnten Proportionen verändert», schreibt das Gremium. Dessen ungeachtet könne jedoch «keine Rede davon sein, dass sie allein schon dadurch in ihrem Menschsein herabgewürdigt oder verunglimpft worden wäre». Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten sei es vielmehr, eine kritische Distanz zu wahren. Diese kritische Distanz könne sich auch dadurch äussern, «dass eine Politikerin durch die Medien - insbesondere wenn ein solches Bild zur Illustration eines entsprechenden Textbeitrages verwendet wird - im Gegensatz zur kommerziellen Kommunikation - nicht immer mit dem strahlendsten Lächeln abgebildet werden muss». Das Urteil im Wortlaut: http://www.presserat.ch/16160.htm
Freitag
04.04.2003