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Mittwoch
30.09.2009

Das erstinstanzliche Gericht des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg hat am Mittwoch festgehalten, dass es keinen Markenschutz für ein Ausrufezeichen gibt. Der Hamburger Modehersteller Joop, der sich in seinen Werbungen konsequent «Joop!» schreibt, wollte diese Schreibweise schützen lassen. Das Satzzeichen sei «keine Gemeinschaftsmarke und geniesst daher nicht den Schutz des EU-Markenrechts», hielt jetzt aber das Gericht fest .So hatte bereits das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt entschieden.

Das Ausrufezeichen sei «nicht unterscheidungskräftig», hielten die EU- Richter fest. Auch habe die Joop! GmbH nicht bewiesen, dass die Marken wegen ihrer bisherigen Benutzung schon eine Unterscheidungskraft erworben hätten. Dies sei jedoch für den Schutz als Gemeinschaftsmarke erforderlich.