Die Streichung der Pflicht für regionale TV-Anbieter, Regionalfenster produzieren zu müssen, hat besonders im Kanton Schaffhausen für Ärger gesorgt. Nachdem der Regierungsrat bereits Widerstand angekündigt hatte, erkundigte sich nun der Schaffhauser SVP-Nationalrat Thomas Hurter beim Bundesrat, weshalb es zu diesem Entscheid kam.
Hurter fragte nach, weshalb der Bundesrat die regionalen Programmfenster streichen wolle, «obschon die Stationen in Zukunft noch mehr Gelder erhalten». Er wollte zudem wissen, wieso eine «solch gravierende Änderung» bereits innerhalb der erstmaligen Konzessionsdauer vorgenommen werden soll.
In seiner Antwort an den Nationalrat hielt der Bundesrat fest, dass die lokal-regionalen Radio- und Fernsehstationen «lediglich von der formalen Pflicht, Programmfenster zu produzieren», entlastet würden: «Die Aufhebung der Programmfenster bedeutet aber keine Schmälerung der Pflicht zur lokalen Berichterstattung.»
Während der Schaffhauser Regierungsrat befürchtet, dass durch die Streichung «die peripheren Kantone und Gebiete mit Sicherheit nicht mehr dieselben Informationsleistungen erhalten wie mit den Programmfenstern», sieht das der Bundesrat genau umgekehrt. «Wird die Lokalinformation aber im gesamten Versorgungsgebiet verbreitet, kann dies sogar zur Stärkung des Zusammenhaltes zwischen den verschiedenen Gegenden eines Versorgungsgebiets führen», heisst es in seiner Antwort.
Der Bundesrat beschwichtigt, dass die Aufsichtsbehörden «auch künftig ein besonderes Augenmerk auf die Erfüllung der publizistischen Pflicht zur Berichterstattung der Lokalveranstalter legen» würden.