Keine Extrakosten für spezielle Kabelanschlüsse, kein Kopfzerbrechen mehr wegen unpassenden Steckern: Dies könnte in EU-Staaten bald Wirklichkeit werden. Und damit auch in der Schweiz.
Denn die EU-Kommission hat am Donnerstag einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der die Vereinheitlichung der Ladestecker von Handys, Tablets und Kopfhörer vorsieht. Ein entsprechendes Gesetz, welches dieses EU-Recht in Schweizer Recht überträgt, besteht bereits.
Dies bestätigt Silvia Canova, Mediensprecherin vom Bundesamt für Kommunikation (Bakom), auf Anfrage des Klein Reports am Donnerstag: «Die schweizerische Gesetzgebung ist bereit den EU-Entscheid zu übernehmen, sobald dieser effektiv wird.»
Gängiger Standard sollte neu der USB-C-Anschluss werden. Dieser wird schon heute von vielen Firmen wie Samsung und Motorola verbaut und ist der weitverbreitetste Anschluss. Vor allem Apple hat sich aber bisher mit seinem hauseigenen Lightning-Stecker gegen eine Vereinheitlichung gestellt und mit dieser Exklusivität Gewinne erzielt. Für sie würde das Gesetz, so wie es vorgelegt wurde, ein grosses Ärgernis bedeuten.
Hinter dem Richtlinienentwurf finden sich zwei verschiedene Gedanken: Einerseits soll es den Nutzerinnen und Nutzer zu Gute kommen. «Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich lange genug über inkompatible Ladegeräte, die sich in ihren Schubladen anhäufen, geärgert», so EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager in der «Süddeutschen Zeitung».
Andererseits soll damit die Umwelt geschont werden. Denn durch die Diversität der Anschlüsse gibt es mehr Kabel, somit auch mehr Elektroschrott. Deswegen schlägt die Behörde gemäss «Südddeutschen» zudem vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher neu auch Geräte ohne Ladestecker kaufen können sollen. Auch soll die Schnellade-Technologie vereinheitlicht werden.
Wann dies alles Realität wird, ist noch ungewiss. Nun müssen sich das EU-Parlament und die EU-Staaten der Sache annehmen. Danach folgt die Umwandlung in nationales Recht und eine Übergangszeit von zwei Jahren für die Hersteller. Auch in der Schweiz ist solch eine Übergangsfrist vorgesehen.