Die Hollywood-Stars Catherine Zeta Jones (33) und Michael Douglas (58) haben in London eine Zivilklage gegen die britische Boulevard-Zeitschrift «Hello!» gewonnen. Das höchste britische Zivilgericht sprach dem Ehepaar Schadenersatz in noch unbekannter Höhe zu. Die Britin und der US-Schauspieler hatten auf umgerechnet 800 000 Euro Entschädigung geklagt, weil «Hello!» ohne Erlaubnis Bilder von ihrer Hochzeit in New York im November 2000 veröffentlicht hatte.
In Londoner Justizkreisen war zunächst erwartet worden, dass mit dem Urteil ein Präzedenzfall für ein Persönlichkeitsrecht geschaffen wird, das es ausdrücklich im britischen Recht nicht gibt. Die Richter stellten aber in ihrer Urteilsbegründung eindeutig fest, dass «Hello!» nicht gegen das Persönlichkeitsrecht verstossen habe - eben weil es so ein Recht nicht gebe. Sie begründeten ihr Urteil vielmehr damit, dass «Hello!» die «geschäftliche Vertraulichkeit» der Kläger verletzt habe. Durch die Tatsache, dass Zeta Jones und Douglas die Bilder exklusiv an «OK!» verkauft hätten, sei ein «Handelsgeheimnis» entstanden, argumentierten die Richter. «Hello!» könne aber nicht vorgeworfen werden, die Bilder im Stil von Paparazzi bekommen zu haben.
Samstag
12.04.2003