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Freitag
14.12.2018

Medien / Publizistik

Der Nationalrat sagt Nein zu einem Verbreitungsschutz für journalistische Texte und Fotografien: Die grosse Parlamentskammer will nicht, dass Plattformbetreiber wie Facebook oder Google zahlen müssen, wenn Texte oder Fotografien über ihre Kanäle zugänglich gemacht werden.

Ein entsprechender Antrag der Kommissionsminderheit wurde mit 133 zu 39 Stimmen deutlich abgelehnt. Der Schutz journalistischer Werke wurde am Donnerstag zusammen mit der Urheberrechtsrevision behandelt.

Eine Minderheit wollte, dass Facebook und andere Internetportale unter anderem die Urheber von Zeitungsartikeln vergüten müssen, wenn Inhalte auf der Plattform zugänglich gemacht werden.

Justizministerin Simonetta Sommaruga äusserte vor der Abstimmung im Nationalrat ihre Bedenken, die Vorlage sei in der Praxis kaum umsetzbar und «rechtlich problematisch». Aus Sicht des Bundesrates wäre unklar, welche Nutzungen überhaupt erfasst würden.

«Es kommt noch ein weiterer Punkt dazu: Für die Vergütung bezahlen sollen nicht die Internetnutzer, die einen Artikel hochladen und teilen, sondern die Internetplattformen und die Telekommunikationsanbieter. Das heisst, die Plattformen würden dann für Urheberrechtsverletzungen der Nutzer bezahlen», so Sommaruga.