Nach erfolgreicher Beschwerde von vier «Kassensturz»-Fernsehjournalisten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) können diese nun endgültig aufatmen: Auch das Schweizerische Bundesgericht gibt ihnen Recht.
Streitpunkt war ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsbroker, das von den vier Redaktoren des Schweizer Fernsehens heimlich gefilmt und dann ohne Zustimmung des Brokers in der Sendung «Kassensturz» gezeigt wurde. Obwohl das Gesicht des Betroffenen verpixelt und die Stimme unkenntlich gemacht wurde, wurden die vier Journalisten zunächst zu Geldstrafen verurteilt.
Vor dem EGMR bahnte sich dann eine Kehrtwende an: Nicht der Persönlichkeitsschutz des Brokers, sondern das Interesse der Öffentlichkeit an dessen Gebaren sei höher zu gewichten, befanden die Strassburger Richter und beanstandeten damit gleichzeitig das Bundesgericht.
Daher korrigiert sich nun das höchste Gericht der Schweiz. «Die Beschwerde der Journalisten wird gutgeheissen, das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vom 5. November 2007 aufgehoben und die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen», heisst es im Entscheid.