Content:

Donnerstag
16.05.2019

Medien / Publizistik

Falsche Zuordnung tangierte Verständnis nicht

Falsche Zuordnung tangierte Verständnis nicht

Infosperber.ch hat deftige Kommentare von Lesern der «Obersee Nachrichten» (ON) gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) Linth fälschlicherweise den ehemaligen ON-Journalisten Bruno Hug und Mario Aldrovandi zugeschrieben. Nicht so schlimm, fand der Schweizer Presserat, und wies eine Beschwerde von Aldrovandi ab.

«Wo Kampagnen-Journalismus Grenzen hat», titelte infosperber.ch am 10. Juli 2018. In dem Artikel von der Journalistin Linda Stibler ging es um den Gerichtsprozess zwischen der Gemeinde Rapperswil-Jona und dem örtlichen Kebs-Direktor gegen die «Obersee Nachrichten» mit ihrem damaligen Verleger und Chefredaktor Bruno Hug und dem Redaktor Mario Aldrovandi. 

Die beiden waren vom Mutterhaus Somedia im Dezember 2017 entlassen worden, nachdem die Gratiszeitung wegen Persönlichkeitsverletzung verurteilt worden war, wie der Klein Report ausführlich berichtete.

Der Infosperber-Artikel schrieb ein halbes Jahr später nochmals über die «Attacken» der «Obersee Nachrichten» gegen die Kebs Linth. Die Autorin zitierte dabei Müsterchen der «groben Schlagzeilen»: «Nie wieder Kesb - nie wieder Terror», «inkompetent und bösartig», «Schreckensherrschaft der Kesb». 

Linda Stibler kritisierte die Gratis-Wochenzeitung dafür, eine Beschimpfungs-Kampagne losgetreten zu haben. Die Zeitung habe dabei auch die Leser einbezogen, indem sie diese aufforderte, Stellung zu beziehen.

Mario Aldrovandi wiederum beschwerte sich beim Schweizer Presserat wegen des Infosperber-Artikels. In seiner Beschwerde behauptete er, die Schlagzeile «Nie wieder Kesb - nie wieder Terror» habe es in den «Obersee Nachrichten» nie gegeben. 

Auch andere auf «Infosperber» zitierte Ausdrücke stammten aus Facebook-Kommentaren oder Leserbriefen, nicht jedoch aus von Hug und Aldrovandi geschriebenen Artikeln.

Für den Presserat ist klar: Nicht zu rütteln sei am Grundsatz, wonach Redaktionen jede Meldung korrigieren müssen, «deren materieller Inhalt sich als falsch erweist». Doch eine Korrektur sei entbehrlich «bei einer blossen Ungenauigkeit, die für das Verständnis der Leser nicht relevant erscheint».

In dem Infosperber-Artikel waren mehrere Zitate fälschlicherweise den beiden Journalisten zugeschrieben worden, obwohl sie von Lesern stammten. 

Der Presserat hält dazu fest, dass Redaktionen auch die Überschriften und den Inhalt von Leserbriefen verantworten. Zudem seien alle auf infosperber.ch zitierten Passagen Gegenstand der Gerichtsverhandlung gewesen - und laut dem Urteil Teil einer «persönlichkeitsverletzenden Kampagne». 

Trotz der ungenauen Zuschreibung einzelner Zitate hätten sich die Leser ein eigenes Bild machen können, schreibt der Presserat.