Die vollständige Übernahme der Jean Frey AG durch die Swissfirst AG unterliegt gemäss Kartellgesetz nicht der Meldepflicht, wie die Swissfirst am Dienstag unter Berufung auf eine Bestätigung durch die Wettbewerbskommission mitteilte. Dem Vollzug des Kaufvertrags mit der Basler Mediengruppe stehe somit nichts mehr im Weg: «Die technische Abwicklung wird anfangs März stattfinden.» Mehr dazu unter: «swissfirst Bank» kauft Jean Frey AG
Dienstag
26.02.2002