Das Onlineportal kath.ch verwechselte in einem polemischen Artikel über das Konkurrenzportal swiss-cath.ch den Namen des Redaktionsleiters. Und korrigierte den Fehler unkorrekt.
Wenn eine katholische Publikation dem Chefredaktor einer anderen katholischen Publikation vorwirft, unter unklaren Umständen aus einer bischöflichen Kommission ausgeschieden zu sein, dann grenzt das an ein Sakrileg.
So geschehen im Oktober 2022, als das Online-Portal kath.ch einen Artikel, gezeichnet von Redaktionsleiter Raphael Rauch, unter dem Titel «‹Alternative zu kath.ch: Rosmarie Schärer arbeitet künftig für Niklaus Herzog» veröffentlichte.
Darin wird berichtet, dass die bisherige Mitarbeiterin Schärer künftig für die Konkurrenz-Seite swiss-cath.ch schreiben werde. Deren Chefredaktor Herzog wird im Folgenden charakterisiert als sehr konservativer Theologe, er «mische mit» beim «Marsch fürs Läbe» oder bei der Gruppierung «Pro Ecclesia».
Weiter heisst es: «Bis vor Kurzem war er auch Mitglied der Bioethik-Kommission der Schweizer Bischofskonferenz. Warum er dieser nicht mehr angehört, ist unklar. Die Schweizer Bischöfe scheinen ihn jedenfalls nicht zu vermissen: Auf Anfrage gab es keine Stellungnahme und auch keinen Dank zu seinem Abgang.»
Auch der Geschäftsführer von swiss-cath.ch kriegte sein Fett weg. Dieser sei ein sehr konservativer Katholik, ehemaliger Präsident der Jungen SVP, jemand, der sich gegen den politischen Islam in der Schweiz einsetze, gegen Migranten und Klimaaktivistinnen.
Niklaus Herzog, der unvorteilhaft porträtierte Chefredaktor von swiss-cath.ch, protestierte nach Publikation des Artikels. Die Behauptung, er sei unter unklaren Umständen aus der Bioethik-Kommission der Bischofskonferenz ausgeschieden, sei schlicht nicht wahr – weil er gar nie Mitglied dieser Kommission gewesen sei.
An diesem Verstoss gegen die Wahrheitspflicht ändere auch nichts, dass später eine Gegendarstellung veröffentlicht worden sei und sich der kath.ch-Autor Rauch entschuldigt habe – vier Tage nach Erscheinen des Artikels.
Zudem verstosse der verächtliche Duktus, in welchem die Passage verfasst worden sei, gegen seine Menschenwürde.
Dem letzten Punkt konnte der Presserat nicht folgen. Dass kath.ch bei der Richtigstellung jedoch geschlampt hat, hält das Gremium für gegeben.
Zwar hat kath.ch auf die Namensverwechslung hingewiesen, aber nicht klar gemacht, dass diese Verwechslung den Porträtierten zu Unrecht in ein schiefes Licht stellte. «Hinsichtlich Transparenz liess die Korrektur insgesamt Wünsche offen», so das Fazit des Presserats.
Dass im Weiteren auch nach den Korrekturen ein Zwischentitel im Text verblieben sei, der die falsche Behauptung weiter aufrechterhielt – «Niklaus Herzog ist nicht mehr Mitglied der Bioethik-Kommission» –, wurde von kath.ch gegenüber dem Presserat mit der Bemerkung «nicht erklärbar» erklärt.