Wann ist man ein Antisemit? Die Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Und wer den Vorwurf erhebt, muss eindeutige Quellen haben, am besten mehrere. In Sachen Markus Krall hat das Bezirksgericht Zürich entschieden: Die Vorwürfe seien falsch.
Eine Journalistin der katholischen Plattform kath.ch liess gegenüber dem ehemaligen Chef der Degussa Goldhandel AG den Verdacht aufkommen, dieser sei antidemokratisch und antisemitisch. Das Gericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 3’600 Franken aus.
Der Richter führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass die kath.ch-Journalistin lediglich eine Quelle aufgeführt habe. Gesichert gilt, dass Krall einer rechtslibertären Bewegung angehört.
Nun soll die Journalistin Berufung gegen das Urteil eingelegt haben, wie der «SonntagsBlick» berichtet. Dies habe der Direktor des katholischen Medienzentrums, Charles Martig, gegenüber der Zeitung bestätigt.