Die Kartellgesetzrevision, die vom Bundesrat am Mittwoch dem Parlament zugeleitet wurde, tangiert auch die Medien. Für die Meldepflicht bei Fusionen im Medienbereich sollen neu die gleichen Kriterien gelten wie in anderen Sektoren. Bisher wollte man die Medienvielfalt mit tieferen Schwellenwerten schützen. Diese verschärfte Meldepflicht bewährte sich aber wettbewerbspolitisch nicht. Im Interesse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), denen bei Fusionen hohe Verfahrenskosten belastet wurden, solle nun der Begriff des marktbeherrschenden Unternehmens präzisiert werden, hiess es am Mittwoch in einer Medienmitteilung. Dass KMU überwiegend von grösseren Unternehmen abhängig sind, solle im Gesetz berücksichtigt werden.
Mittwoch
07.11.2001