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Dienstag
20.07.2010

Das Bundeskartellamt hat am Montag entschieden, dass das Entflechtungsverfahren gegen ddp wegen «fehlender formeller Vorraussetzungen» eingestellt werde. Die ddp hatte im September den deutschsprachigen Ableger des weltweit grössten Pressedienstes Associate Press (AP) übenommen und eine Anmeldung des Kaufes beim Kartellamt für nicht nötig erachtet. Die konkurrierende Nachrichtenagentur dpa hatte das Verfahren ausgelöst.

Die dpa-Tochter news habe sich zudem mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet, auf einen Leistungsvergleich, den man bisher verschickte und der von ddp direct als wettbewerbsverzerrend betitelt wurde, zu verzichten. Das berichtete ddp direct, das Tochterunternehmen der DAPD ddp media holding AG.

«Das Bundeskartellamt hat hier eine klare Entscheidung für die Medien- und Angebotsvielfalt getroffen», sagte Wolfgang Zehrt, der Pressesprecher der Agenturgruppe. Die deutschsprachige AP und die dpp werden ab September gemeinsam als «Vollagentur» den Deutschen Auslands-Depeschendienst (DAPD) mit internationaler, nationaler und regionaler Berichterstattung anbieten.