Mit dem Satz «Das Kalzium in der Milch hilft mit, der Knochenbrüchigkeit im Alter vorzubeugen, der sogenannten Osteoporose» darf nicht geworben werden. Das verfügte das Bundesgericht am 27. Oktober und hiess damit ein Gesuch des Eidg. Departements des Innern um ein vorläufiges Verbot dieser Werbeaussage gut. Die umstrittenen Zeitschrifteninserate erschienen 1999 und lösten einen Rechtsstreit aus: Darf ein Lebensmittel mit einer Heilwirkung beworben werden? Im letzten Herbst verbot das Berner Kantonale Laboratorium auf Intervention des Bundesamtes für Gesundheit die Verwendung der Werbeaussage. Nach längerem Hin und Her landete «Loveley» vor Bundesgericht. Die Lausanner Richter begründen ihren Entscheid damit, dass es den Schweizer Milchproduzenten (SMP) mit Hinblick auf die öffentliche Gesundheit, zuzumuten, bis zu einem Urteil auf den Hinweis in der Werbung zu verzichten. Gegen das Gesuch des EDI hatte der SMP argumentiert, die Werbung entspreche der Wahrheit. Dem hielt das Bundesgericht entgegen, es werde erst im Verfahren selber zu prüfen sein, ob es auf den Wahrheitsgehalt überhaupt ankomme.
Dienstag
31.10.2000