Keine Sorgfaltspflichten verletzt: Eine wegen des Zahlen-Fehlers bei den Eidgenössischen Wahlen in Auftrag gegebene Administrativuntersuchung stellt dem Bundesamt für Statistik (BfS) einen Persilschein aus.
Nachdem das Amt die aggregierten nationalen Parteistärken falsch berechnet hatte, liess Innenminister Alain Berset die Sache unter die Lupe nehmen. Der Bericht dazu hat die Kommunikationsleitung des Innendepartements am Freitag online gestellt.
Demnach sei es im Statistik-Amt in Neuenburg zu «keinen offensichtlichen Sorgfaltspflichtverletzungen» gekommen. Ein Programmierfehler in einem Importskript sei der Grund für das Durcheinander gewesen. Dieser führte dazu, dass in drei Kantonen Stimmen mehrfach gezählt wurden.
Bei den eidgenössischen Wahlen seien 13 verschiedene Datenstandards von den Kantonen eingesetzt. Für jeden Standard musste das BFS ein eigenes Importskript entwickeln, heisst es weiter.
Weiter heisst es in dem 60-seitigen Bericht, dass die personellen Ressourcen in der betroffenen Sektion «nicht ausreichend» gewesen seien, beziehungsweise mehr Kontrollpersonal nötig gewesen wäre. Dies hätte ein ausgiebigeres Testen im Vorfeld des Wahlsonntags und raschere Nachkontrollen erlaubt.
Nach der Auszählung aller Kantone werden die kantonalen Resultate aggregiert und die nationalen Parteistärken als Statistik veröffentlicht. Hierbei kam es am 22. Oktober 2023 zur Publikation von fehlerhaften Ergebnissen. Das korrigierte Resultat der aggregierten nationalen Parteistärken wurde am 25. Oktober 2023 publiziert.
Der Bericht empfiehlt, dass der «Kantönligeist» bei den Datenlieferungen reduziert wird: Ein Format für alle 26 Kantone.