Der Kanton Zürich will das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung einführen und zu diesem Zweck auch den Datenschutz deutlich verbessern. Laut dem kantonalen Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl hat die Regierung vor wenigen Wochen ein entsprechendes Konzept verabschiedet. Nächstes Jahr soll sich das kantonale Parlament mit dem zugehörigen Gesetz befassen. Laut Baeriswyl war das heute gültige Gesetz schon bei seiner Einführung im Jahr 1995 veraltet, da es auf die Technologien der 70er Jahre zugeschnitten ist.
In Zukunft sollen sich Zürcherinnen und Zürcher an Abstimmungen per Mausklick gewöhnen sowie an den Besuch der kantonalen Ämter vom heimischen Computer aus. Wichtigste Voraussetzung dazu ist laut Baeriswyl das Vertrauen der Bevölkerung. «Ohne Vertrauen der Bevölkerung kann das E-Government nicht realisiert werden», sagte Baeriswyl zur Nachrichtenagentur sda.
Zu reden geben wird gewiss das Öffentlichkeitsprinzip, wonach grundsätzlich alle staatlichen Informationen öffentlich sein sollen, sofern nicht wichtige private oder öffentliche Interessen dagegen sprechen. Brisante Punkte sind dabei unter anderem folgende Fragen: Sollen Bonus-Zahlungen von Kaderleuten des Kantons offen gelegt werden? Soll es ein Einsichtsrecht bei Submissions- oder Baubewilligungsverfahren geben? Sollen Steuerregister uneingeschränkt zugänglich sein?
Montag
20.05.2002