Der Kanton Zürich will das heutige Geheimhaltungs- durch das Öffentlichkeitsprinzip ersetzen. Zu diesem Zweck ist ein «Gesetz über die Information und den Datenschutz » ausgearbeitet worden, das nun bis Mitte Mai in die Vernehmlassung geschickt wird. Der Systemwechsel soll mehr Transparenz für die Bürger bringen und deren Vertrauen in den Staat erhöhen, erklärte Justizdirektor Markus Notter an der Präsentation des neuen Gesetzes am Dienstag. Gemäss 30-seitigem Vernehmlassungsentwurf bestünde künftig ein individueller Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Infos. Heute noch ist das Gegenteil der Fall: Wer Einblick in Verwaltungsakten erhalten will, muss ein besonderes Interesse geltend machen. Künftig würde ein Gesuch reichen. Die Verwaltung müste dann begründen, warum sie Daten nicht herausrücken will. Ihr Entscheid könnte gerichtlich angefochten werden. Informationen wären grundsätzlich gebührenpflichtig.
Von der neuen Regelung wären nicht nur die Kantons-, sondern auch die Justizverwaltung und die Gemeinden betroffen. Letztere täten sich allerdings noch schwer mit dem Öffentlichkeitsprinzip, räumte Notter ein. Sie würden eine Flut von Anfragen befürchten. Man habe jedoch auch die Arbeitsgruppe der Gemeinden für das neue Gesetz gewinnen können.
Die verstärkte Informationspflicht der öffentlichen Hand und das neue Recht auf den Zugang zu Daten haben weiterhin Grenzen, wie Hedy Betschart, Juristische Sekretärin der Justizdirektion, sagte. Ein überwiegendes öffentliches Interesse, der Persönlichkeitsschutz, das Arztgeheimnis oder beispielsweise das Steuergesetz setzten solche Grenzen. Im Einzelnen sei jeweils eine Interessenabwägung nötig. Beispielsweise werden Regierungssitzungen auch künftig nicht öffentlich: Laut Notter würde dadurch der Meinungsbildungsprozess der Regierung gestört, der ein öffentliches Interesse darstelle. Andrerseits könnte ein Restaurantbesitzer künftig kaum verhindern, dass das kantonale Labor seinen Namen nennen muss, wenn sich jemand dafür interessiert, wo bei Kontrollen Unappetitliches zu Tage gefördert wurde.
Erstmals in der Schweiz würde im Kanton Zürich ein Infogesetz geschaffen, das auch den Datenschutz umfasst. Laut dem kantonalen Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl führt das neue Gesetz zu einer Verbesserung des Datenschutzes. Das Datenschutzgesetz aus den 70er Jahren könne an den technologischen Wandel angepasst werden. So müssten die Verwaltungen mit Personendaten sparsam umgehen. Das unnötige Anhäufen sensibler Daten werde möglichst verhindert. Mit dem Öffentlichkeitsprinzip an sich betritt der Kanton Zürich jedoch kein Neuland. Infogesetze kennen heute bereits die Kantone Genf, Waadt, Jura und Bern. Auch beim Bund ist der Übergang zum Öffentlichkeitsprinzip ein Thema, der Ständerat hat einen Gesetzesentwurf bereits verabschiedet.
Dienstag
13.01.2004