Im Waadtländer Staatsrat will man ein Informationsgesetz ausarbeiten, das dem Prinzip der Transparenz verpflichtet sein soll. Der Rat teilte am Donnerstag mit, dass auch die Waadtländer Gemeinden und die Justiz dem neuen Gesetz unterstellt werden. Damit wird sowohl der Bürgerschaft als auch den Medienschaffenden das Recht eingeräumt, über die Aktivitäten, die Projekte und die Entscheidungen des Kantons auf dem laufenden zu sein. Gewisse Einschränkungen hat aber auch dieses Gesetz: So darf beispielsweise der Kanton auf eine Orientierung verzichten, wenn dies den politischen Entscheidungsprozess behindern könnte, Untersuchungen am Laufen sind oder die Privatsphäre geschützt werden soll. In 14 Tagen werde sich die Kantonsverwaltung zum Anwendungsbereich des geplanten Gesetzes äussern, hiess es weiter. In einzelnen Kantonen, wie zum Beispiel Genf und Bern, existiert bereits ein Inforamtionsgesetz. Mehr dazu: Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung
Donnerstag
20.12.2001