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Montag
17.02.2003

Im Kanton St. Gallen soll Tabakwerbung auf öffentlichem Grund sowie in und an öffentlichen Gebäuden verboten werden. Der Grosse Rat hat am Montag eine entsprechende Motion mit 99 zu 56 Stimmen gutgeheissen. Das Werbeverbot soll auch für privaten Grund gelten, der von öffentlichem Areal aus einsehbar ist. Die Kantonsregierung muss nun gegen ihren Willen eine Gesetzesvorlage ausarbeiten. Ein kantonales Verbot für Tabakwerbung verstosse weder gegen die Wirtschaftsfreiheit noch gegen das Binnenmarktgesetz, die Eigentumsgarantie oder die Informations- und Pressefreiheit. Das Bundesgericht habe dies in einem Grundsatzurteil zum Genfer Reklamegesetz festgestellt. Abgelehnt hingegen wurde dieselbe Einschränkungen für Alkoholwerbung.