Promis können sich kaum noch auf die Strasse wagen, seitdem selbst ernannte Video-Paparazzi ihnen auf Schritt und Tritt nachjagen, um ihre Filmchen für die USA-Website TMZ zu drehen. Ob Michael Jackson am Flughafen von Tokio, Arnold Schwarzenegger auf dem Weg zum Auto in Los Angeles oder Victoria Beckham bei einem Restaurantbesuch in London, sofort haben sie eine Kamera samt Blitzlichtgewitter im Gesicht. TMZ sei die Anlaufstelle Nummer eins für Promi-News, berichtet das Newsportal Spiegel.de. Die Abkürzung TMZ steht für die sogenannte Thirty Mile Zone, ein Gebiet in Los Angeles, in dem sich die meisten von Hollywoods Filmschaffenden bewegen.
Das selbst ernannte «Entertainment Blog» liefert Bilder und Berichte aus der Welt der Stars, die TMZ als nachrichtlich relevant einstuft. Videoclips werden bezahlt, Texte sind gratis. Betreiber der Website ist die zum Medienkonzern Time Warner gehörende Firma AOL. Immer waren es die Blogger von TMZ, die Neuigkeiten als erste unters Volk brachten: Anna Nicole Smith: Tot. Nicole Ritchie: Drogen. Britney Spears: Scheidung. Die Aufnahme, auf der sie sich wie von Sinnen den Kopf schert, ist ein Bestseller.
Das US-Weblog ist die konsequente Fortsetzung dessen, was in Deutschland seit einem Jahr unter den Schlagworten «Leserfotos» und «Leserreporter» für Furore sorgt. In den Vereinigten Staaten boomt der Markt mit den Prominenten. Das Fatale ist: Die TMZ-Filmchen mögen komplett sinnfrei sein, doch gerade deshalb üben sie eine perverse Faszination aus. Stars wie Kirsten Dunst, die sich mit der ständigen Verfolgungsjagd nicht abfinden wollen, werden mit einer Extra-Portion Häme bedacht. Denn auch das ist ein TMZ-Merkmal: Versehen sind die kurzen Filme mit höhnischen Textkommentaren: Die Zicke solle sich doch nicht so anstellen, war da sinngemäss über Dunst zu lesen. Sie hatte das Objektiv eines Videofilmers nach unten gedrückt. Ein Internetportal wie TMZ auch in Deutschland zu etablieren, wäre nicht so einfach. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. März dürfen von Promis nur Fotos mit «objektivem Informationswert» geschossen werden. Bilder, die nur der Befriedigung der Neugier des Publikums dienen, sind nicht erlaubt. Siehe auch: Weitere Präzisierung zum «Caroline-Urteil»
Dienstag
13.03.2007