Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben sich im Prozess gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann erneut einen Schlagabtausch geliefert. Rechtsanwalt Johann Schwenn beantragte am Freitag vor dem Landgericht Mannheim, Oberstaatsanwalt Oskar Gattner als Zeuge zu vernehmen. Hintergrund ist ein Streit zwischen Verteidigung und Anklage um den Inhalt der Aussage einer Schweizer Zeugin, wie die «Süddeutsche Zeitung» auf ihrer Online-Plattform schreibt.
Schwenn wirft Gattner vor, er habe in einem Aktenvermerk unzutreffende Angaben über die telefonische Aussage der Schweizer Zeugin gemacht. Aufgrund dieser Angaben sei die Strafkammer dann am 15. Februar zur Vernehmung der Zeugin in die Schweiz gereist. Diese Reise bezeichnete Schwenn am Freitag als «unsäglich».
Die Zeugin habe weder am Telefon noch sonst gesagt, sie habe aufgrund eines Übergriffs Kachelmanns beim Sex «Angst gehabt wie noch nie». Sie habe auch nicht gesagt, Kachelmanns Gesicht sei «so anders geworden» und sie sei in der Folgezeit krank geworden.
Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hielt Schwenn entgegen, die Angaben der Zeugin seien anders als von Schwenn dargestellt. Der Antrag auf Vernehmung des Oberstaatsanwalts gehe von falschen Grundvoraussetzungen aus. Oltrogge verwies auf die Seite 19 im Vernehmungsprotokoll, wonach die Aussagen der Schweizer Zeugin anders seien als von Schwenn dargestellt.
Zunächst kam es am Freitag zu einer Debatte darüber, ob bei der geplanten Anhörung des Sachverständigen Hans-Ludwig Kröber die Öffentlichkeit zugelassen wird oder nicht. Verteidiger Schwenn befürwortete die Zulassung der Öffentlichkeit. Auch der Berliner Psychiater Hans-Ludwig Kröber sagte, er würde es bedauern, in einer nicht-öffentlichen Sitzung auszusagen. Das Gericht zog sich zur Beratung über den erneuten Ausschluss der Öffentlichkeit zurück.
Samstag
26.02.2011