Content:

Donnerstag
29.09.2016

Medien / Publizistik

Jörg Kachelmann ist mit seiner Schadenersatzklage erfolgreich: Die Ex-Geliebte muss dem Wettermoderator eine Entschädigung in der Höhe von 7'100 Euro zahlen, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in zweiter Instanz urteilte. Das geht aus einer Pressemitteilung des Gerichts vom Mittwoch hervor.

Kachelmann klagte zunächst vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf Ersatz eines Schadens von 13'400 Euro, der ihm durch seine viermonatige Untersuchungshaft entstanden sei. Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch wegen Freiheitsberaubung, wie ihn Kachelmann geltend machte, sind «vorsätzlich wahrheitswidrige Angaben» zur Vergewaltigung von Seiten seiner Ex-Freundin.

Das Landgericht konnte einen solchen Vorsatz nicht ausfindig machen und wies die Klage zunächst ab: Es wäre möglich, dass die Beklagte durch «nicht-intentionale Verfälschungs- und Verzerrungseffekte» subjektiv der festen Überzeugung gewesen sei, Opfer einer Vergewaltigung zu sein, obwohl dies objektiv nicht der Fall war, so die Argumentation der Richter.

Gegen dieses erste Urteil vom 32.12.2013 legte Kachelmann Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Mit Erfolg: Eine Beweisaufnahme, die in der Berufung durchgeführt wurde, ergab, dass «die Beklagte sich die festgestellten Verletzungen selbst zugefügt» habe. Deshalb spricht die zweite Instanz nun von einer «wahrheitswidrigen Anzeige» und einer «vorsätzlichen Täuschung» der Ermittlungsbehörden durch Kachelmanns Ex-Freundin.

Während Kachelmann im Hauptverfahren in Sachen mutmasslicher Vergewaltigung noch wegen «mangelhaften Beweisen» freigesprochen wurde und der von Kachelmann eingeklagte Schadenersatz in erster Instanz abgewiesen wurde, glaubt nun das Oberlandesgericht Frankfurt, sogar Beweise für eine «vorsätzliche, wahrheitswidrige Bezichtigung der Vergewaltigung» gefunden zu haben.

Die Ex-Freundin Kachelmanns sprach derweil von einem «katastrophalen Fehlurteil» eines «rein männlich besetzten Senats», wie die «Süddeutsche Zeitung» schreibt. Das Gericht wolle ein Exempel statuieren und Frauen «stumm schalten», meinte sie im Anschluss an die Urteilsverkündung.