Es ging einmal mehr um sehr viel Geld: Doch letztlich bekommt Jörg Kachelmann «nur» 513 000 Euro inklusive Zinsen: Diese Summe hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) Kachelmann im Verfahren gegen «Bild» und bild.de zugesprochen, wie verschiedene deutsche Medien schreiben.
Das Landgericht Köln hatte in erster Instanz 635 000 Euro verhängt. Doch das OLG folgte dieser Einschätzung nicht und machte klar, dass es eine geringere Zahlung für angebracht hält. Die Summe liegt laut Urteil nun bei 395 000 Euro – zuzüglich 118 000 Euro Zinsen gibt 513 000 Euro. Immer noch ein Tropfen auf den heissen Stein, wenn man sich die immensen Anwaltskosten von Kachelmann vor Augen hält, die wahrscheinlich die Millionen-Grenze längst geknackt haben.
Im Verfahren zwischen Kachelmann und der Springer-Presse ging es um die Prozessberichterstattung verschiedener Springer-Titel. Kachelmann war 2011 vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske stellte dabei klar, es sei grundsätzlich zulässig, wenn Medien über einen Prozess gegen einen Prominenten berichteten.
Dabei sei es auch erlaubt, den Namen des Angeklagten zu nennen und über Details des Verfahrens zu berichten. Allerdings müsse dies mit der gebotenen Zurückhaltung geschehen, denn bis zu einer Verurteilung gelte für den Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Bei der Bild-Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess konnte das Oberlandesgericht – wie schon das Landgericht – keine zielgerichtete Kampagne der Springer-Presse erkennen. Allerdings habe die Zeitung in ihrer gedruckten Ausgabe und online mehrfach die Grenzen des Erlaubten überschritten und Kachelmanns Persönlichkeitsrecht schwer verletzt, so Richterin Reske.
Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker ist erwartungsgemäss alles andere als zufrieden mit der angebotenen Entschädigung. Der Springer-Anwalt Jan Hegemann warf Höcker dagegen vor, er wolle die Presse «auf ein amtliches Verlautbarungsorgan reduzieren» und Journalisten nur offizielle Pressemitteilungen auswerten lassen. Beide Parteien werden wohl eine Revision prüfen.
Springer war nicht das einzige Haus, von dem sich Kachelmann nach dem Vergewaltigungsprozess verleumdet sah. Entschädigung forderte er auch von anderen Verlagen. Mit Burda – da ging es um verschiedene exklusive «Bunte»-Geschichten mit der ehemaligen Geliebten von Kachelmann – einigte sich Kachelmann aussergerichtlich. Über die Konditionen wurde von beiden Seiten Stillschweigen vereinbart. Eine Entschädigung, für die Burda sehr tief in die Kasse greifen musste, wie man hört. Mit Springer hingegen scheiterten alle Vergleichsverhandlungen, wie Focus Online schreibt.