Der inhaftierte Jörg Kachelmann geht juristisch gegen Schweizer Medien vor. Der TV-Meteorologe, der in Mannheim wegen einer mutmasslichen Vergewaltigung in Untersuchungshaft sitzt, wehrt sich gegen die Berichterstattung der letzten drei Wochen, wie die «SonntagsZeitung» berichtet. Sein Medienanwalt Ralf Höcker sagt: «Wir haben rund zehn Abmahnungen an Schweizer Medien verschickt.» Darunter befinden sich laut Höcker Zeitungen der «Blick»-Gruppe aus dem Ringier-Verlag sowie «20 Minuten» und «Berner Zeitung» aus dem Hause Tamedia, zu welchem die «SonntagsZeitung» gehört.
Die Publikationen hatten aus den Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft zitiert oder über angebliche private SMS-Nachrichten von Kachelmann an die Popsängerin Indira berichtet. «Beides stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Mandanten dar», erklärte Höcker gegenüber der «SonntagsZeitung». Die betroffenen Medien sind aufgefordert, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben und Sachverhalte aus den Akten sowie die SMS-Nachrichten von Kachelmann an die Popsängerin nicht weiterzuverbreiten. Ausserdem sollen sie eine «Gebühr» in der Höhe von umgerechnet 2000 Franken bezahlen.
Auf Reaktionen aus der Schweiz wartet Höcker bislang vergebens. «Das ist nach unserer Erfahrung in der Schweiz leider fast immer so. Möglicherweise mag man es nicht, wenn `der böse Deutsche` die Berichterstattung kritisiert.» Ringier bestätigt, Post von Kachelmanns Anwalt erhalten zu haben. «Wie wir mit den Unterlassungserklärungen umgehen, steht aber noch nicht fest», erklärte Kommunikationschef Marco Castellaneta.
Simon Canonica, Konzernanwalt der Tamedia, meinte, er habe nicht darauf reagiert, da weder «20 Minuten» noch «Berner Zeitung» das Recht verletzt hätten. «Bei dieser Ausgangslage lassen wir es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen.»
Gegen das Magazin «Focus», die «Bild»-Zeitung und «Bild online», die sich geweigert hätten eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, habe Höcker beim Kölner Landgericht einstweilige Verfügungen erwirkt.
Sonntag
11.04.2010



