Nach über vier Monaten Untersuchungshaft kommt der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann frei. Am Donnerstagmorgen hat das Oberlandesgericht Karlsruhe den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer aufgehoben und seine «umgehende Freilassung» angeordnet. Die Entlassung aus der Untersuchungshaft ist jedoch kein Freispruch für Jörg Kachelmann. Über Schuld oder Unschuld wird in erster Instanz nur die 5. Grosse Strafkammer des Mannheimer Landgerichts entscheiden.
«Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der `Aussage gegen Aussage` vorliege», heisst es auf der Website des Oberlandesgerichts Karlsruhe am Donnerstag. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens unzutreffende Angaben gemacht, heisst es weiter.
Kachelmann sass seit dem 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Die Hauptverhandlung wird am 6. September am Mannheimer Landgericht stattfinden. Bei einer Verurteilung drohen Kachelmann bis zu 15 Jahre Haft.
Donnerstag
29.07.2010




