Die Kommission für Zulassung und Aufsicht hat den Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland wegen Diskriminierung und unzulässigen Rabatten gerügt. Kabel Deutschland räumte den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern ARD und ZDF Rabatte auf Einspeiseentgelte ein, die dem Privatsender N24 nicht angeboten wurden.
Der Nachrichtensender der ProSiebenSat1. Media Gruppe legte Beschwerde gegen das Vorgehen von Kabel Deutschland ein. N24 beklagte, gegenüber anderen Anbietern diskriminiert zu werden.
Eine Reihe der Rabatte, die Kabel Deutschland ARD und ZDF gewährt hatte, hätten auch N24 angeboten werden müssen, kam die Kommission für Zulassung und Aufsicht in einem am Dienstag veröffentlichten Entscheid zum Schluss. Damit habe eine Diskriminierung vorgelegen.
Nach Bekanntgabe der Entscheidung hatten Kabel Deutschland und N24 Klage gegen den Beschluss der Kommission eingereicht. Nach einer Vertraglichen Einigung zogen sie diese wieder zurück.