Content:

Samstag
01.09.2012

Die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) verklagt die beiden öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ZDF und ARD. Dies wegen ihrer einseitigen Kündigung der Verträge zur Einspeisung ihrer Programme in das Kabelnetz. Ein Unternehmenssprecher bestätigte die Klage am Donnerstag gegenüber der Finanz-Nachrichtenagentur dpa-AFX. «Wir berufen uns dabei auf Gutachten, wonach die Rundfunkanstalten Einspeiseentgelte zahlen müssen.»

ARD und ZDF halten an ihrem Standpunkt fest und bestehen auf die Pflicht der Kabelnetzbetreiber, ihre Programme zu verbreiten. Zudem wollen sie für diese Dienstleistung nicht mehr bezahlen. «Wir haben unseren Rechtsstandpunkt genau geprüft und sind überzeugt, die tragfähigen Argumente auf unserer Seite zu haben», teilte eine Sprecherin von ARD Digital am Donnerstag mit. Sie bestätigte den Klageeingang beim SWR, MDR und BR.

Der Unternehmenssprecher von KDG erklärte jedoch weiter, dass Kabel Deutschland ungeachtet der Klagen offen für Gespräche sei.