Ein Journalist der Konsumentenzeitschrift «K-Tip» und ein Experte sind vom Vorwurf der üblen Nachrede und des unlauteren Wettbewerbs vom Strafeinzelrichter freigesprochen worden. Der Journalist hatte im Frühjahr 1998 in der Zeitschrift Verkaufsmethoden im Teppichhandel kritisch durchleuchtet. Es werde ein zu hoher Preis (Mondpreis) angegeben, um dann grosszügige Rabatte gewähren zu können, war die These. Der Journalist hatte sich selber als Käufer ausgegeben und sich für einen blauben Gabbeh interessiert. Der kostete zu Beginn 3 200 Franken, zum Schluss 1 400 Franken. Die im Zusammenhang mit dem Artikel und der Klage eingeholten Expertengutachten kamen übereinstimmend zum Schluss, dass der tatsächliche Wert des Teppichs im Bereich der 1 400 Franken lag, die der Journalist bezahlt hatte. Einen effektiven Rabatt hatte er also nicht bekommen. Wie der erstinstanzlich unterlegene Teppichhändler auf Anfrage der SDA sagte, anerkennt er die Interessengemeinschaft Sauberer Orientteppichhandel (Igot), von welcher der im «K-Tip» zitierte Experte kam, nicht als repräsentativ an. Er hält an seinen Anschuldigungen fest und zieht den Fall ans Obergericht weiter.
Freitag
01.03.2002