Die Justiz- und Polizeidirektoren wehren sich gegen die teure Überwachung der Telefonnummern in der Schweiz und fordern, dass die Tarife gesenkt werden. Eine Überwachung, so die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD), sei deutlich teurer als etwa in vergleichbaren Ländern. Der Bund erhält von den Strafverfolgungsbehörden etwa 2500 Franken. Auf ein Jahr berechnet, bezahlen die Strafverfolgungsbehörden zirka zehn Millionen Franken für die Überwachung von Tatverdächtigen in Strafverfahren.
Die Gebühren seien dabei deutlich höher als in vergleichbaren westeuropäischen Ländern, teilte die KKJPD am Freitag im Rahmen der Anhörung zu einer Revision der Verordnung über die Überwachung (VÜPF) und der zugehörigen Gebührenverordnung. Die Gebühren sollen bei der Revision nicht erhöht werden; die KKJPD möchte aber erreichen, dass die Tarife gesenkt werden.
Die KKJPD zieht für ihre Forderung eine Studie herbei. Diese zeigt, dass die Überwachung die Telekomanbieter 2006 maximal 150 Franken kostete. Gemäss KKJPD zahlt der Bund den Anbietern jedoch für die Überwachung 1330 Franken. Der Bund verlange von den entsprechenden Strafverfolgern hingegen 2410 Franken. Die geforderte Tarifsenkung untermauerte das KKJPD mit einem Beispiel aus Deutschland: Hier müssten die Strafverfolgungsbehörden für eine Echtzeitüberwachung 100 Euro berappen.
Die Telekomanbieter ihrerseits äussern sich ebenfalls zur Kostenfrage: Sie beanstanden, dass sie für die Überwachung auf eigene Kosten teure Geräte installieren müssen. Das koste mehrere 100 000 Franken - und sei vor allem für kleinere Provider sehr teuer.
Zum Inhalt der neuen Verordnung gab sich die KKJPD wortkarg. Grundrechtsorganisationen und die Telekombranche kritisierten jedoch bereits am Donnerstag, dass die zulässigen Überwachungen immer weiter ausgedehnt würden. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement wehrte sich gegen diesen Vorwurf und begründete die zunehmenden Überwachungsmassnahmen damit, dass lediglich in einer Verordnung neu geregelt würde, was bereits länger rechtmässig angeordnet und durchgeführt werde.