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Freitag
02.05.2014

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Ein Plakat der Jungpartei Juso, das die Köpfe von Daniel Vasella, Brady Dougan und Oswald Grübel auf nackten Männerkörpern zeigt, ist zulässig. Dies urteilte das Bundesgericht am 14. April und bestätigte damit einen Entscheid des Aargauer Obergerichts.

Die Juso Schweiz warb mit dem Plakat im Jahr 2010 für ihre 1:12-Initiative. Unter der Fotomontage stand der Text «Abzocker zieht euch warm an!»

Vasella klagte gegen die Juso wegen Persönlichkeitsverletzung und machte geltend, dass es sich bei dem Plakat nicht um Satire handle. Ausserdem wäre zu dem Text eine Abbildung der Männer in Wollkleidung passender gewesen. Das Bundesgericht hielt fest, dass weder guter Geschmack noch treffender Humor Voraussetzungen für Satire seien.

Das Bundesgericht berücksichtigte bei seiner Urteilsfindung den politischen Diskurs über rasant ansteigende Gehälter des oberen Kaders, der in den letzten Jahren zunehmend heftig geführt worden sei und «im Brennpunkt des öffentlichen Interesses» stehe. Vasella habe sich ausserdem im Zusammenhang mit der Thematik verschiedentlich öffentlich geäusssert.

Das Plakat habe nicht auf Vasella als Privatperson, sondern als Bezüger eines Spitzengehalts abgezielt und sei daher «gerade noch tolerierbar».