Nachdem der deutsche Branchendienst Kress kritisch über den Rückzug von Bodo Hombach, ehemaliger SPD-Politiker und Funke-Verlagsmanager, aus der Ethikkommission des Correctiv-Recherchebüros berichtete, hat Correctiv gegen Kress eine einstweilige Verfügung erwirkt.
Bodo Hombach selber begründete seinen Rückzug aus der Ethikkommission mit einem Interessenkonflikt. Denn zeitgleich zu seiner Funktion bei Correctiv war er auch als stellvertretender Vorsitzender der Brost-Stiftung - Förderer und Geldgeber von Correctiv - engagiert.
Kress wiederum zitierte eine anonyme Quelle, welche Zweifel an dieser Begründung hegte. Für den Rückzug Hombachs aus der Ethikkommission sei nicht etwa ein Interessenkonflikt, sondern der Brost-Vorsitzende Wolfgang Heit ausschlaggebend gewesen.
Grund: Ein Rechercheprojekt von Correctiv, das sich mit Interessenkonflikten in der Pharmabranche beschäftigte, soll Wolfgang Heit, zuvor selber in der Medizin tätig, ein Dorn im Auge gewesen sein.
Die Verantwortlichen des Correctiv-Recherchenetzwerks bezeichneten diese Aussagen als «frei erfunden» und erwirkten daraufhin beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Bericht von Kress. Somit darf der Branchendienst bis auf Weiteres nicht mehr über die Angelegenheit schreiben.
Markus Wiegand, der ehemalige Chefredaktor vom «Schweizer Journalist» und heutige Chefredaktor bei «Kress Pro», verweist gegenüber dem Klein Report darauf, dass die einstweilige Verfügung noch nicht mit einem gerichtlichen Urteil gleichzusetzen ist. «Wir gehen nach wie vor davon aus, dass unser Beitrag im Sinne einer Verdachtsberichterstattung zulässig ist, und werden nun die juristischen Möglichkeiten ausschöpfen», sagt Wiegand.
Es sei relativ leicht, eine einstweilige Verfügung zu erlangen und so einen Bericht vom Netz zu nehmen, noch bevor ein endgültiger Entscheid über die Zulässigkeit eines Artikels gefallen ist. «Wir wurden vom Gericht bislang noch gar nicht angehört», stellt er klar.