Mitte Januar gab Jürgen Klopp (56) bekannt, dass er als Trainer des FC Liverpool nicht weitermachen werde.
In Liverpool startete Klopp im Oktober 2015, vier Jahre später holte «Kloppo» mit dem Team den Champions-League-Sieg. Besser geht nicht, das mediale Interesse an dem sympathischen Deutschen ist riesengross.
Das ist der deutschen Illustrierten «Bunte» aus dem Verlag Hubert Burda Media nun zum Verhängnis geworden, die ein bisschen zu viel Privates über den Erfolgstrainer und dessen Ehefrau berichtet hatte.
Die Pressekammer des Landgerichts Berlin habe am 19. März der «Bunten» «die Wort- und Bildberichterstattung über die privaten Wohn- und Lebensverhältnisse von Jürgen Klopp einschliesslich der Berichterstattung auf der Titelseite der ‚Bunte‘ vom 1. Februar 2024 untersagt», vermeldet dessen Rechtsanwalt Christian Schertz am Freitag.
Das Verbot sei nach umfangreicher Anhörung der Anwälte von Burda erfolgt. In seiner Medienmitteilung publiziert Anwalt Schertz zwei Abschnitte: «Mit den untersagten Äusserungen und Bildveröffentlichungen werden dem Leser Details über die Wohnverhältnisse des Antragstellers mitgeteilt, die seine Privatsphäre betreffen.»
Die Berichterstattung diene vor allem dazu, die Neugier der Leser zu befriedigen. Der hiermit verbundene Eingriff sei nicht gerechtfertigt, zitiert die Kanzlei «Schertz Bergmann Rechtsanwälte» abschliessend aus der Urteilsbegründung.