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Mittwoch
20.11.2002

Das Öffentlichkeitsprinzip wird im Kanton Jura Gesetz: Das Kantonsparlament hat am Mittwoch das neue Informationsgesetz klar mit 45:1 Stimmen gutgeheissen. Kernstück des neuen Gesetzes ist das Recht auf Information als Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger. Prinzipiell ist damit im Kanton Jura künftig alles öffentlich. Mit dem expliziten Recht der Bevölkerung auf Information geht der Jura einen Schritt weiter als alle andern Kantone. Gelten soll es für die Kantonsverwaltung, die Gerichte, die Gemeinden sowie die übrigen öffentlichen Einrichtungen. Auch Institutionen, in denen der Kanton dank Mehrheiten das Sagen hat, müssen sich an ihre Informationspflicht halten. Wenn eine Behörde eine Auskunft verweigert, muss sie das künftig schriftlich begründen. Geschützt bleiben nach wie vor das Privatleben und die Sicherheit von Gütern und Personen.