Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Kinder und Jugendliche besser vor «ungeeigneten Medieninhalten» geschützt werden müssen. Deshalb muss das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) bis Ende 2017 ein Gesetz ausarbeiten, das Alterskennzeichnungen und Abgabebeschränkungen für Games und Videos schweizweit einheitlich regelt.
Aktuell ist der Kinder- und Jugendmedienschutz nach Auffassung des Bundesrats lückenhaft: Der Zutritt zu Kinos oder die Abgabe von DVDs und Computerspielen ist in den meisten Kantonen nicht gesetzlich geregelt. Zudem weise die bestehende Selbstregulierung der Branchenverbände «besonders bei der Kontrolle und Sanktionierung» Defizite auf.
Deshalb will der Bundesrat nun auf nationaler Ebene tätig werden und einen verbindlichen Rahmen, so etwa zum Thema Ausweiskontrollen, schaffen. Die konkrete Umsetzung dieser Vorgaben läge dann bei den Kantonen und den Branchenverbänden, während der Bund die steuernde und überwachende Funktion wahrnehmen soll.
Zudem soll das EDI prüfen, ob auch im Bereich des Internets der Schutz Jugendlicher gesetzlich geregelt werden muss. Betroffen wären davon beispielsweise Videoplattformdienste wie Youtube. Die Europäische Union hat bereits angekündigt, solche Plattformen verstärkt zu regulieren. «Es ist wichtig, dass die Schweiz im Jugendmedienschutz das Niveau erreicht, welches auch die EU vorsieht», so der Bundesrat.