Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) hat am Dienstag einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «jugend+musik» verabschiedet. «Der Gegenvorschlag trägt nach Ansicht der Mehrheit der WBK-S den Bestrebungen der Initianten Rechnung, greift aber im Bereich des formalen Bildungsbereichs nicht in die kantonale Schulhoheit ein», teilte die Kommission am Dienstag mit. Zudem sprach sie sich für die Ablehnung der Volksinitiative aus. Der Ständerat behandelt die Vorlage in der Frühjahrssession.
Entgegen der Haltung des Bundesrates beschloss der Nationalrat am 28. September 2010, die Volksinitiative «jugend+musik» Volk und Ständen zur Annahme zu empfehlen. Eine Mehrheit der WBK-S erachtete jedoch die Forderungen der Initiative als widersprüchlich zur Bildungsverfassung. «Dies war mit ein Grund, weshalb die WBK-S am 23. November 2010 auf einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative eintrat und diesen den Kantonen, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sowie dem Initiativkomitee `IG Musikinitiative` unterbreitete», so die Kommission am Dienstag.
Der Gegenvorschlag sei bei 20 Kantonen auf grundsätzliche Zustimmung gestossen, da er im Gegensatz zur Initiative die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen berücksichtige. Die EDK sowie weitere Befürworter machten jedoch ihre Zustimmung zum Gegenentwurf von einem Rückzug der Initiative abhängig. Das Initiativkomitee hingegen vertrat die Ansicht, dass der Gegenvorschlag seinem Anliegen nicht genügen könne, da er insbesondere zu unverbindlich formuliert sei.
Der Kritik aus dem Kreis der Vernehmlassungsteilnehmenden, der Gegenentwurf favorisiere die Begabtenförderung zu sehr, stimmte die WBK-S zu. Sie strich daher die besondere Förderung von musikalisch Begabten durch Bund und Kantone aus dem direkten Gegenvorschlag.
Mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) ihrem Rat, Volk und Ständen den direkten Gegenentwurf zur Annahme und, mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.




