Das Zürcher Obergericht hat Frank Lübke am Mittwoch vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen. Der jüdische Publizist hatte Ende November 2002 in einem offenen Brief geschrieben, der Islam strebe die Weltherrschaft an. Der Leiter des Zentrums gegen Antisemitismus und Verleumdung (DAVID) in Zürich hatte den Brief nach den Attentaten von Kenia im November 2002 an den Bundesrat und das Parlament gerichtet. Er verurteilte die Bombenanschläge und schrieb von «islamistisch-arabisch-palästinensischen Wahnsinns-Schlächtereien gegen die jüdisch-israelische Zivilbevölkerung».
Ein früherer Palästinenser und heutiger Schweizer reichte darauf Strafanzeige wegen Rassendiskriminierung ein. Er warf Lübke vor, im Brief die Moslems pauschal als minderwertige Menschen dargestellt zu haben. Im Sommer 2004 wurde er vom Bezirksgericht Zürich und nun auch vom Zürcher Obergericht umfassend freigesprochen. In einer Demokratie sei es zentral, dass Kritik auch in zugespitzter Form zulässig sei, sprach ein Richter das Prinzip der Meinungsäusserungsfreiheit an. Lübke habe zudem zwischen islamisch und islamistisch unterschieden - und damit nicht alle Moslems in einen Topf geworfen.
Mittwoch
25.05.2005