In einer Nachrichtensendung auf Tele M1 am 22. Mai ging es um die Entlassung von Prof. Javier Fandino am Kantonsspital Aarau.
Die Operation einer Patientin musste wiederholt werden. Diese fühlte sich gemäss Tele M1 ausserdem durch einen «barschen Ton» traumatisiert. Ein Zuschauer beanstandet nun, dass man sich als Konsument ohne Hintergrundwissen darauf verlassen können muss, dass komplexe Sachverhalte vor Ausstrahlung von unabhängigen Experten gegengecheckt werden.
Dem Tele M1-Beitrag gingen die Recherchen der «Aargauer Zeitung» voraus. Dort wird der Eklat mit dem Neurochirurgen über mehrere Artikel zum Thema gemacht. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Arzt seine Patientin als Versuchskaninchen missbraucht habe. Schliesslich dürften aber zwischenmenschliche und kommunikative Probleme für die Trennung eine wesentliche Rolle gespielt haben.
Jetzt hat der Ombudsmann Oliver Sidler die TV-Sendung beurteilt. Er sieht bereits in der Schlagzeilenübersicht «Schwere Vorwürfe. Der ehemalige KSA-Chefarzt soll sich bei Patientenbehandlungen mehrfach Fehltritte geleistet haben» eine Tendenz zu reisserischem Journalismus.
Für den Ombudsmann sind vertiefte medizinische Erläuterungen in diesem kurzen Beitrag sicherlich nicht angebracht. «Aber die nur oberflächliche Erwähnung der Klage zur experimentellen Operationstechnik ohne Hinweis auf das laufende Verfahren und die Unschuldsvermutung legen den Schluss nahe, dass es der Redaktion lediglich darum ging, mutmassliche Gründe für die Entlassung des Neurochirurgen aufzulisten, weil vonseiten des Arbeitnehmers wie auch Arbeitgebers Stillschweigen über die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart wurde.»
Der beanstandete Beitrag «war somit geeignet, die freie Meinungsbildung der Zuschauerinnen und Zuschauer zu beeinflussen», schliesst Oliver Sidler.