Das zuständige Gericht in Istanbul hat die Ausreisesperre gegen die deutsche Journalistin und Übersetzerin Mesale Tolu aufgehoben. Das Verfahren gegen sie wegen angeblicher Terrorpropaganda und Mitgliedschaft in einer Terrororganisation geht aber weiter.
Nach ihrer Verhaftung Ende April 2017 sass Tolu während fast acht Monaten in Untersuchungshaft im Frauengefängnis Bakirköy, ehe sie nach ihrem zweiten Prozess am 18. Dezember unter Auflagen freigelassen wurde.
Gegen die Ausreisesperre, die das Gericht im dritten Prozess vom 26. April verlängert hatte, gingen Mesale Tolu und ihre Anwälte juristisch entschieden vor und legten mehrfach Widerspruch ein.
«Zuletzt, nach dem erneuten Widerspruch, den sie einlegten, erhielten sie die positive Entscheidung der Gerichtskammer, dass die Auflagen von Mesale Tolu aufgehoben wurden», berichtete der Solidaritätskreis «Freiheit für Mesale Tolu» am Montag. Am 26. August werde die Journalistin gemeinsam mit ihrem Sohn in Deutschland erwartet.
Ihr Mann Suat Corlu, der im gleichen Verfahren wegen ähnlicher Vorwürfe angeklagt ist, wird jedoch nicht mit seiner Familie ausreisen dürfen, weil seine Ausreisesperre weiterhin Gültigkeit hat.
Auch für Mesale Tolu geht der Prozess in Istanbul am 16. Oktober weiter: Ihr drohen nach wie vor bis zu 15 Jahre Haft.