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Samstag
01.11.2014

Medien / Publizistik

Die beiden Journalisten Jean Godel und André Hügli haben einen Prozess gegen Radio Freiburg gewonnen. Das Bundesgericht entschied, dass die Entlassung der beiden durch den Radiosender im Jahr 2010 missbräuchlich gewesen war.

Godel und Hügli hatten sich als Personalvertreter engagiert, nachdem eine Stelle gestrichen worden war. Die Redaktion wollte erreichen, dass die Position des Deutschschweizer Co-Direktors wieder besetzt wird. Die beiden Journalisten wurden schliesslich im Zuge dieses Konflikts vom Arbeitgeber entlassen.

Da Godel und Hügli als Teil der Personaldelegation zusätzlicher Schutz zustand, sei ihre Entlassung unrechtmässig gewesen, schreibt das Bundesgericht in seiner Begründung, die den Beteiligten zugestellt worden ist.

Dass die Personalvertreter mit einer Medienmitteilung auf die gescheiterten Vermittlungsversuche aufmerksam gemacht hatten, bezeichnete das Bundesgericht als zulässig.

Das Gericht sprach Jean Godel und André Hügli eine Entschädigung von zwei Monatslöhnen zu. Radio Freiburg muss zudem alle Partei- und Gerichtskosten übernehmen.