Erstmals hat sich der Schweizer Presserat dazu geäussert, ob er für die Beurteilung von Tweets von Journalistinnen und Journalisten zuständig ist. Fazit: Berufsethische Standards müssen auf Twitter nicht eingehalten werden.
Kaum eine Berufsgruppe nutzt den Kurznachrichtendienst lieber als Journalisten. Eigene Storys werden verbreitet, diejenigen anderer Redaktoren kontrovers diskutiert. Die Journalisten sind scheinbar unter sich, ihre Tweets aber gleichzeitig öffentlich.
Ein Tweet von Dominik Feusi, Leiter der Bundeshausredaktion der «Basler Zeitung», sorgte für besondere Aufregung. Darin wurden die beiden Politikerinnen Heidi Mück und Margret Kiener-Nellen namentlich genannt und in ein düsteres Licht gerückt. Sie fühlten sich in eine antisemitische Ecke gedrängt.
Zum ersten Mal sah sich der Presserat deshalb mit der Frage konfrontiert, ob er für die Beurteilung der Tweets eines Journalisten überhaupt zuständig ist - es ging also um eine Grundsatzfrage.
«Twitter ist eine Plattform, um jede denkbare Art von Inhalten - unter anderem journalistische - zu verbreiten, aber für sich allein genommen kein journalistisches Medium», erklärte der Presserat.
Denn Tweets würden in der Regel nicht von einer Redaktion verantwortet. So weise im konkreten Fall nichts darauf hin, dass die «Basler Zeitung» den Tweet seines Redaktors Dominik Feusi redigiert habe.
Es stellte sich noch die Frage, ob Feusi sich als «twitternder Journalist» in seiner beruflichen Funktion oder als Privatperson äusserte. Je nach Beurteilung dieser Frage wäre der Presserat dennoch zuständig für den Fall.
Feusi bezeichnet sich selber auf Twitter als «Journalist at Basler Zeitung» - eigentlich ein klarer Hinweis auf seine berufliche Tätigkeit. Laut Presserat reiche diese Selbstbeschreibung aber nicht aus, um sämtliche Tweets eines Journalisten seiner Berufsausübung zuzuschreiben. «Auch ein Journalist kann und darf sich in den sozialen Medien als Privatperson äussern.»
Anders als für Artikel, die Dominik Feusi für die «Basler Zeitung» schreibt, sei die Chefredaktion der BaZ nicht auch noch für seine Tweets verantwortlich. Tweets von Journalisten sind demnach individuelle Äusserungen, für die sich der Presserat für nicht zuständig erklärt.