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Freitag
06.03.2026

Medien / Publizistik

Mit einer sofortigen Ausweisung verhinderte die Bundespolizei, dass Ali Abunimah im Januar 2025 in Zürich als Redner hätte auftreten können... (Bild: Wikipedia)

Mit einer sofortigen Ausweisung verhinderte die Bundespolizei, dass Ali Abunimah im Januar 2025 in Zürich als Redner hätte auftreten können... (Bild: Wikipedia)

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausweisung des US-amerikanisch-palästinensischen Journalisten Ali Abunimah aus der Schweiz aufgehoben. 

«Das fedpol begründete beim Einreiseverbot und der Ausweisung weder die vom Betroffenen ausgehende Gefahr noch die Dringlichkeit der Massnahmen», teilte die Gerichtsbehörde am Freitag mit.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) verhängte gegen den Journalisten ein 17-tägiges Einreiseverbot und ordnete dessen sofortige Ausweisung an. Damit verhinderte die Behörde, dass Ali Abunimah am 26. Januar 2025 in Zürich an zwei Veranstaltungen als Redner auftreten konnte. 

Dagegen hat der Journalist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das Gericht kommt zum Schluss, dass das fedpol seine Begründungspflicht verletzt hat. Die Behörde stützte sich auf eine Einschätzung der Kantonspolizei Zürich. 

Diese hatte ausgeführt, der Beschwerdeführer verbreite über seinen «X»-Account Aussagen, die als antisemitische Hassrede eingestuft werden könnten und mit denen terroristische Gruppierungen legitimiert oder terroristische Handlungen implizit gefordert würden.

«Das fedpol gelangte zunächst selbst zu einer abweichenden Einschätzung, änderte diese jedoch später. Aus den Verfügungen und den Akten geht nicht hervor, aus welchen Gründen dieser Meinungsumschwung erfolgte», schreibt das Bundesverwaltungsgericht weiter.

Der Nachrichtendienst des Bundes sei nur zum Einreiseverbot angehört, nicht jedoch zur Ausweisung, und seine inhaltliche Stellungnahme wurde nicht dokumentiert.

Dadurch sei die Aktenführungspflicht verletzt worden. 

Aus diesen Gründen hat das Gericht die Beschwerde des amerikanisch-palästinensischen Journalisten gutgeheissen. Das fedpol muss sich nun nochmals über das Dossier beugen.