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Donnerstag
24.11.2005

Der deutsche Bundesgerichtshof hat in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil einem Journalisten untersagt, eine bewusst unvollständigen Berichterstattung zu wiederholen. Die beanstandete Berichterstattung komme einer unwahren Tatsachenbehauptung gleich und rechtfertige damit einen Unterlassungsanspruch, heisst es in dem Grundsatzurteil. Damit hat das Erzbistum Köln einen Rechtsstreit gegen den Journalisten gewonnen. Die Diözese verlangte, dass der Journalist angeblich versteckte Tatsachenbehauptungen in mehreren Veröffentlichungen aus dem Jahr 1996 nicht wiederholen dürfe, weil sie falsch seien. Dabei ging es um Vorwürfe an die Bistumsleitung im Zusammenhang mit dem Schwangerschaftsabbruch bei einer angeblich von einem Pfarrer geschwängerten Minderjährigen.