Jörg Kachelmann erhält keinen Schadenersatz von seiner ehemaligen Geliebten. Das Landgericht Frankfurt wies am Montag die Klage des Schweizer Wettermoderators in erster Instanz ab. Kachelmann hatte die Erstattung von Gutachterkosten in der Höhe von 13 000 Euro verlangt, die beim Prozess gegen ihn angefallen waren.
Er beschuldigte seine ehemalige Geliebte, ihn zu Unrecht der Vergewaltigung beschuldigt zu haben, um ihn ins Gefängnis zu bringen. Das Gericht sah es allerdings nicht als erwiesen an, dass die Geliebte ihn absichtlich mit einer Falschbehauptung belastet habe.
Ein Beitrag auf Twitlonger, in dem Kachelmann auf das Urteil reagierte, deutet an, dass der Gerichtsstreit damit noch nicht unbedingt beigelegt ist. «Das Gericht hat den leichten Weg gewählt hat und den Standpunkt des Landgerichts Mannheim eingenommen», schrieb er. Die Entscheidung sei nicht nur inhaltlich falsch, sondern auch «prozessrechtlich grob fehlerhaft».