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Donnerstag
01.10.2015

Medien / Publizistik

Jörg Kachelmann hat am Mittwoch vom Landgericht Köln im Prozess gegen den deutschen Springer-Verlag 635 000 Euro zugesprochen erhalten. Gemäss dem deutschen Medienkonzern habe Kachelmann von den Boulevardzeitungen «Bild» und «Bild am Sonntag» 1,5 Millionen Euro sowie von bild.de 750 000 Euro gefordert.

Kachelmann hatte den Axel-Springer-Konzern wegen dessen Berichterstattung um den ganzen Kachelmann-Prozess eingeklagt.

Rückblende: Das Landgericht Mannheim sprach den Wettermoderator Ende Mai 2011 frei, da in einem mehrmonatigen Prozess wegen einer «besonders schweren Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung» (Staatsanwaltschaft) am Ende Aussage gegen Aussage stand. Die Beweise reichten für eine Verurteilung nicht aus, wie die Richter damals bekannt gaben. Bei dem Urteil handelte es sich um einen sogenannten Freispruch zweiter Klasse, weil eben im Prozess Aussage gegen Aussage stand und die Indizien gegen den Angeklagten nicht ausreichten.

Kachelmanns Verteidigung führte Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin ins Feld sowie rechtsmedizinische Gutachten, die offen liessen, ob sich die Frau ihre Verletzungen möglicherweise selber zugefügt hatte.

Eine Melange an Emotionen erster Güte sowie eine spektakuläre Verhaftung von Jörg Kachelmann am Frankfurter Flughafen zu Beginn der Affäre am 22. März 2010, liessen den Blätterwald rauschen und die Fernsehkameras über Monate heisslaufen.

Der deutsche Medienkonzern pickt nun aus der Kölner Gerichtsbegründung vom Mittwoch heraus, «dass es keine Anhaltspunkte gäbe, dass `Bild` `vorsätzlich und mit Schädigungsabsicht gehandelt hat`». Das Gericht habe weiter festgestellt, «dass sich `Bild` nicht - wie von Kachelmann behauptet - `rücksichtslos der Grenze zwischen dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht und der Pressefreiheit angenähert hätte`. `Bild` könne nur der Vorwurf gemacht werden, auf einem ausserordentlich schwierigen Gebiet der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt zu haben.»

Gemäss dem Landgericht habe es sich bei der Berichterstattung nicht um die vom Kläger angeführte «Pressekampagne» gehandelt. Greifbare Anhaltspunkte, die für ein «kollusives Zusammenwirken der Beklagten mit anderen Verlagen sprächen», seien nicht vorhanden.

Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht der Axel Springer SE, gab nach dem Urteil bekannt: «Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. Denn es liegt weder im Interesse einer freien Presse, noch der Öffentlichkeit, dass Medien irrwitzige Geldentschädigungen zahlen müssen, wenn sie über aufsehenerregende Strafprozesse gegen bekannte Persönlichkeiten berichten.»