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Mittwoch
27.03.2019

Medien / Publizistik

Der verbale Schusswechsel zwischen Jolanda Spiess-Hegglin und Julia Onken gipfelt in einem Strafbefehl: Wegen übler Nachrede muss die 76-jährige Doyenne der Schweizer Frauenbewegung 300 Franken Busse bezahlen. Geschlagen gibt sich Onken noch nicht.

Das Corpus Delicti ist ein Text, den Julia Onken auf ihrem Blog im Dezember 2016 über Jolanda Spiess-Hegglin publiziert hat. Darin tauchte laut «Tagblatt» die Behauptung auf, die damaligen Grünen-Kantonsrätin Spiess-Hegglin habe ihren SVP-Ratskollegen Markus Hürlimann beschuldigt, ihr an der Zuger Landammannfeier 2014 heimlich K.o.-Tropfen verabreicht und sie vergewaltigt zu haben. 

Das Problem: Zum Zeitpunkt, als Julia Onkens ihren Blog-Post schrieb, stand längst fest, dass diese Behauptung unwahr war, wie der Zuger Staatsanwalt im Sommer 2015 festgehalten hatte. Der umstrittene Post auf Onkens Blog «Generationen-unterwegs» ist nicht mehr online.

Nach dem Medienwirbel und einer Hass-Welle in den Sozialen Medien kämpft die einstige Journalistin Spiess-Hegglin mit ihrem Verein Netzcourage seit einiger Zeit «für Anstand» und «gegen Hassreden» im Internet, wie es auf der Website heisst.

Gegen 200 Anzeigen hat sie seither eingereicht, rund drei Prozent richten sich gegen Frauen, wie sie dem «Tagblatt» sagte. «Wie kann eine, die sich Frauenrechtlerin nennt, öffentlich die Ehre einer anderen Frau verletzen?», spielt sie auf Julia Onken an.

Dabei ist der Vorkämpferin für Anstand im Netz laut «Tages-Anzeiger» vor Kurzem selbst ein Patzer passiert, als sie über den Zürcher SVP-Kantonsrat Claudio Schmid in einem Facebook-Disput schrieb, dieser sei wegen übler Nachrede «vorbestraft».

Zwar sei Schmid deswegen «verurteilt» worden, er ist aber nicht «vorbestraft», weil keine Strafe ausgefällt wurde, so die juristische Differenzierung des Kantonsgerichts Zugs, über die nun Spiess-Hegglin gestolpert ist. Sie musste ihren Facebook-Text löschen und die Gerichtskosten bezahlen.

In dem Streit mit Julia Onken hat der Bischofszeller Staatsanwalt indessen eine Busse von 300 Franken gegen das Urgestein der Schweizer Frauenbewegung ausgesprochen. Onken hat angekündigt, den Entscheid anzufechten.