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Donnerstag
30.10.2014

IT / Telekom / Druck

Jeder Zweite in der Schweiz ist grundsätzlich gegen die Datenspeicherung auf Vorrat. Jeder Dritte findet es in Ordnung, dass der Staat Telefon- und Internetdaten ohne Verdacht auf eine Straftat über mehrere Monate speichern lässt. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Link.

Was bei der Vorratsdatenspeicherung aufbewahrt wird, sind die sogenannten Randdaten der Telefon- und Internetverbindungen: Wer hat wann, wo, wie lange mit wem telefoniert? Wer hat wann und wie lange im Internet gesurft? Oder wer hat wann wem gemailt? 

Diese Daten müssen die Telekomanbieter nach aktuellem Recht sechs Monate lang prophylaktisch speichern, damit Polizei und Justiz im Fall einer Strafverfolgung darauf zurückgreifen können. Im Frühling beschloss der Ständerat, die Speicherzeit auf zwölf Monate zu verlängern. Nun steht der Entscheid des Nationalrats zur Totalrevision des Gesetzes zur Überwachung von Post- und Fernmeldeverkehr bevor.

Knapp ein Drittel der 1117 befragten Personen bejaht die Vorratsdatenspeicherung als grundsätzlich «gut». Rund die Hälfte dagegen findet es «nicht gut», dass Internet-, E-Mail oder Telefondaten vorsorglich gespeichert werden, teilte die Vergleichsplattform comparis.ch, welche die Befragung in Auftrag gegeben hat, am Mittwoch mit.

Die Verlängerung der Speicherfrist ist weniger umstritten. 44 Prozent waren damit einverstanden, 29 Prozent lehnten diese ab, 27 Prozent war es egal. Die jungen Erwachsenen zwischen 18 und 29 Jahren antworteten überdurchschnittlich häufig, dass es ihnen egal sei, wie lange die Daten gespeichert werden. 

«Jüngere Nutzer sind es offenbar eher gewohnt, persönliche Daten im Internet zu hinterlassen, die von Firmen wie Facebook oder Google gespeichert werden», sagte Ralf Beyeler, Telekomexperte bei comparis.ch.

Kritischer sind die über 50-Jährigen und Personen mit höherem Bildungsabschluss. Sie lehnen die Vorratsdatenspeicherung häufiger gesamthaft ab.

Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung haben schon ein Referendum angedroht, falls der Nationalrat in der Entscheidung um die Revision des Überwachungsgesetzes dem Ständerat folgen sollte.