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Mittwoch
02.03.2011

Bei knapp jedem 12. Beitrag des SRG-Onlineangebots ist die Einhaltung der Konzession nicht zweifelsfrei belegbar, wie eine am Dienstag veröffentlichte Studie der Universität Zürich aufzeigt. Oftmals scheint vergessen gegangen zu sein, dass das SRG-Onlineangebot die Funktion hat, das Fernseh- und Radioangebot zu ergänzen und zu vertiefen. Die Studie «SRG Online Beobachtung 2010» hat untersucht, ob die SRG dieser Vorgabe nachkommt. Die Analyse beleuchtet die Angebotsstruktur der Inhalte und zeigt auf, bei welchen Onlineinhalten die Konzessionskonformität nicht belegbar und damit kritisch im Sinne einer Grauzone zu betrachten ist. Ferner gibt die Auswertung der Links Auskunft über die Vernetzung der SRG-Internet- mit anderen -Webseiten.

Gegenüber der Vorjahresstudie muss festgestellt werden: Der Umfang der Grauzone hat sich im Jahresvergleich unternehmensübergreifend nicht signifikant verbessert: Die Grauzone sank von 9,3 Prozent auf 8,4 Prozent. Deutlichere Veränderungen der Grauzone finden sich bei TSR, wo sie in den Bereichen redaktionelle Inhalte und redaktoren- und nutzergenerierter Interaktivität abnimmt, sowie bei RSR, wo die Grauzone im Bereich Werbung und Eigenwerbung ansteigt.

«In der Grauzone sind redaktions- oder nutzergenerierte interaktive Angebote (z.B. Blogs) sowie der Bereich Verkauf/Shop», heisst es in der im Auftrag des Bakom erstellten Studie. Der Anteil unklarer Fälle liege im Bereich nutzergenerierter Inhalte deutlich höher als in allen anderen analysierten formalen Kategorien. Erkenntnis hier: Für mehr als 85 Prozent aller geprüften nutzergenerierten Inhalte ist kein Sendungsbezug ersichtlich.

Die unklaren Fälle stammen fast ausschliesslich aus den Publikumsportalen «moncinema» (TSR), «Musicnight myStage» und «frischfilm» (SF). Alle drei Publikumsportale sind zwar formal an Sendungen gebunden. Für zahlreiche nutzergenerierte Beiträge wie Videos, FIlme und Bandprofile, die auf den Portalen veröffentlicht werden, kann jedoch keinerlei Verbindung zum SRG-Programm hergestellt werden.

Kritisch beurteilt wird nebst dem Bereich Verkauf/Shop - für 40 Prozent aller Verkaufsshop-Produkte kann die Konzessionskonformität nicht belegt werden - auch die Verlinkung zu Drittanbietern: Konkret finden sich auf den SRG-Seiten Links zu 27 verschiedenen E-Shops. Zwei Links auf E-Shops enthalten gar eine Partneridentifizierung: Diese bestehen zwischen SF und exlibris.ch sowie RSR und itunes.apple.com. «Eine Partneridentifizierung bedeutet ein erhöhtes Kommerzialisierungspotenzial, weil diese vielfach eingesetzt wird, um Vertriebspartner elektronisch zu erkennen und allfällige Provisionen dem richtigen Konto gutzuschreiben», hält die Studie fest.

Für die Studie «SRG Online Beobachtung 2010» wurden die SRG-Onlineangebote des Schweizer Fernsehens (SF), des Schweizer Radios (DRS), von Télévision Suisse Romande (TSR), von Radio Suisse Romande (RSR) sowie der Auftritt von Radiotelevisione svizzera di lingua italiana (RSI) unter der Leitung von Prof. Michael Latzer vom Institut für Publizistikwissenschaft und Medienforschung der Universität Zürich untersucht. Auftragsgeber war das Bakom. Aus der Grundgesamtheit von 500 000 Webseiten wurde eine repräsentative Zufallsstichprobe von 2000 Seiten inhaltsanalytisch untersucht. Die Linkanalysen bezogen sich auf 500 Links, einer Auswahl aus einer Grundgesamtheit von rund 1,4 Millionen URLs von etwa 20 000 verschiedenen Domainnamen. Die 78 600 Franken teure Studie ist Teil eines Forschungspakets zur Beobachtung der Programmqualität von Radio und Fernsehen.