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Dienstag
27.01.2004

Die Zahl unerwünschter Werbebotschaften per Email hat Rekordniveau erreicht. Der Anteil so genannter Spams stieg von 7% im Jahr 2001 rasant auf 52% im vergangenen Dezember, wie EU-Kommissar Erkki Liikanen am Dienstag in Brüssel sagte. Liikanen rief zu internationaler Zusammenarbeit gegen den E-Mail-Müll auf. Ohne einen gemeinsam geführten Kampf gegen Spams sehe die Zukunft der Kommunikation im Internet düster aus. Allein bei der 2002 eingerichteten Spam-Beschwerdestelle in Frankreich gingen innerhalb von drei Monaten 325 000 Zuschriften ein.

Der elektronische Werbemüll ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. «Wenn die Leute bei der Arbeit sind, brauchen sie viel Zeit, um ihre E-Mails zu sortieren», sagt Liikanen. Dabei lösche man auch mal wichtige Nachrichten: «Das passiert jedem von uns.» Und die Netze müssten Milliarden Spam-Mails transportieren: «Die Kosten trägt der Konsument.» Die Europäische Kommission zitiert Studien, die den Produktivitätsverlust wegen Spams schon vor deren jüngster Zunahme auf rund 2,5 Milliarden Euro (rund 3,8 Mio. Franken) schätzten.

Mit einem Paket von Massnahmen will die Brüsseler Behörde das Spam-Unwesen nun eindämmen. Unter anderem müssten die Nutzer genauer informiert und Programme zum Filtern von E-Mails verbessert werden. Die EU-Länder sollen wirksame Strafen gegen die Absender einführen. Leider hätten acht Mitgliedstaaten - unter ihnen Deutschland - eine EU-Richtlinie gegen Spams noch nicht umgesetzt, rügte Liikanen. Die Kommission selbst will mit den Mitgliedstaaten beraten, wie strengere Vorschriften EU-weit durchgesetzt werden können. Eine europäische Spam-Polizei sei aber nicht geplant, sagte Liikanen. Besondere Probleme bereitet den europäischen Spam-Bekämpfern die Tatsache, dass mindestens 80% aller empfangenen Müll-Mails von Absendern ausserhalb der EU stammen. «Viel kommt aus den USA», sagte Liikanen.

Erlaubte Mail-Werbung muss nach der neuen EU-Richtlinie, die Ende Oktober 2003 in allen Mitgliedstaaten in Kraft treten sollte, mindestens drei Grundregeln einhalten. Sie bedarf der vorherigen Zustimmung des Empfängers, sie muss eine gültige Rückadresse zur Abmeldung enthalten und die Identität des Absenders darf nicht verborgen oder verschleiert sein. Liikanen warnt die Absender zudem davor, die Adressen der Empfänger ohne deren Zustimmung zu sammeln: «Schon das ist nicht zulässig.»